- Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik
- 2. Abschnitt: Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
§ 18 LwAnpG
Anzuwendende Vorschriften
Auf den Zusammenschluß sind im übrigen die §§ 8 und 9 entsprechend anzuwenden.