- Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik
- 2. Abschnitt: Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
§ 17 LwAnpG
Berichte der Vorstände
Die Vorstände der am Zusammenschluß beteiligten LPG haben ihren Mitgliedern Bericht zu erstatten. Für diesen gilt § 6 entsprechend.