§ 8 LwAnpG

Vorbereitung der Vollversammlung

Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:

1.
der Teilungsplan und seine Anlagen;

2.
die Bilanz der LPG;

3.
der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht;

4.
der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.