- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
- Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Abschnitt III: Forstbetriebsverbände
§ 26 BWaldG
Organe des Forstbetriebsverbands
Organe des Forstbetriebsverbandes sind die Verbandsversammlung, der Vorstand und, sofern es die Satzung vorsieht, der Verbandsausschuß.