§ 27 BWaldG

Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über

1.
die Höhe der Umlagen und Beiträge;

2.
den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;

3.
die Entlastung des Vorstands;

4.
die Änderung der Satzung;

5.
den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;

6.
die Auflösung des Forstbetriebsverbands;

7.
die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.