BGH, URTEIL vom 4.2.1972,
Az. III ZR 218/69
- 11 Geschäftsräume für den Betrieb eines bestimmten Gewerbes vermietet hat, nicht gestattet ist, benachbarte Räume zu dem Betrieb eines Konkurrenzunter-nehmens zu vermieten (BGH LN Nr# 2, 3» 6 zu § 336 BGB).