BGH, URTEIL vom 4.6.1972,
Az. IX ZR 152/69
Den danach zu gewährenden Leistungen liegt ein einheitlicher Anspruch zugrunde (BGH Urteil vom 26. Februar 1970 - IX ZR 15/68) Das auf diesen materiellen Anspruch gestützte Begehren kann der Antragsteller der Höhe nach begrenzen, indem er die Zuerkennung einer den Anspruch nicht ausschöpfenden Summe beantragt, Entschädigung nur für einen bestimmten Zeitraum verlangt, einzelne den Betrag der Kapitalentschädigung oder Rente begrenzende Berechnungselemente festlegt oder nicht alle ihm zustehenden Entschädigungsleistungen im Sinne des § 29 BEG fordert.
BGH, URTEIL vom 4.8.1970,
Az. IX ZR 197/67
Die in § 29 BEG aufgeführten Leistungen gehören zu einem einheitlichen Anspruch auf Entschädigung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden (BGH RzW 1967, 310 Nr. 22; 1969, 278 Nr. 28), die Einstufung in eine vergleichbare Beamtengruppe stellt nur ein Berechnungsmerkmal dar (§ 31 Abs.3 BEG).
BGH, URTEIL vom 5.2.1967,
Az. IX ZR 9/78
1 Bei nach §§ 189» 189 a Abs.1 BEG wirksam gestelltem Antrag wegen der ererbten Ansprüche ist die Nachmeldung des Hinterbliebenenanspruchs (§§ 29 Nr. 6, 41 BEG) nicht befristet (teilweise Aufgabe von BGH RzW 1966, 190 und 1969, 503).