§ 44a AufenthV
Aufenthaltsverordnung
Kapitel 3: Gebühren
§ 44a
AufenthV
Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
An Gebühren sind zu erheben 135 Euro.
§ 44 AufenthV
§ 45 AufenthV