An Gebühren sind zu erheben 1.für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 19 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes)250 Euro,2.für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes)200 Euro,3.für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen135 Euro.