§ 45 AufenthV

Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis und die Blaue Karte EU

An Gebühren sind zu erheben 1.für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU  a)mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr100 Euro, b)mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr110 Euro,2.für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU  a)für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten65 Euro, b)für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten80 Euro,3.für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung90 Euro.