§ 22 WiPrO
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Zweiter Teil: Voraussetzungen für die Berufsausübung
Dritter Abschnitt: Bestellung
§ 22
WiPrO
(weggefallen)
§ 21 WiPrO
§ 23 WiPrO