§ 81 WVG
Gesetz über Wasser- und Bodenverbände
Fünfter Teil: Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
Neunter Teil: Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 81
WVG
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§ 80 WVG
§ 82 WVG