- Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften
- Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
- Abschnitt 1: Innenverhältnis
- Unterabschnitt 1: Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
§ 15 VGG
Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
Die Verwertungsgesellschaft führt ein aktuelles Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis.