Erstversicherungsunternehmen eines Drittstaats, denen der Geschäftsbetrieb nach § 67 erlaubt worden ist, dürfen Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie Versicherungsverträge über dort belegene Grundstücke nur durch Bevollmächtigte abschließen, die im Inland wohnen.
LG Wuppertal, Beschluss vom 3.2.2008,
Az. 6 T 191/08
27Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: 28Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Grundstückseigentümer berechtigt ist, zusammen mit dem Antrag auf Eintragung des Grundpfandrechtes auch die Eintragung der Verfügungsbeschränkung nach § 72 Abs. 1 VAG zu bewilligen und zu beantragen (BayObLG, DNotZ 1965, 684; LG Koblenz, Rechtspfleger 1971, 22).
BGH, BESCHLUSS vom 3.2.1976,
Az. V ZB 15/75
Der Grundstückseigentümer ist berechtigt, zusammen mit einer Hypothek auch die Eintragung der Verfügungsbeschränkung nach § 72 Abs. 1 VAG bei ihr zu bewilligen (BayObLGZ 1964, 394; Pöschl, BWNotZ 1964, 305/6).