Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:
1.Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.;
2.Deutscher Caritasverband e.V.;
3.Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;
4.Deutsches Rotes Kreuz e.V.;
5.Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.;
6.Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.;
7.Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.;
8.Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.;
9.Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.;
10.Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.;
11.Sozialverband VdK Deutschland e.V.;
12.Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.