§ 23 UStDV

Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:

1.Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.;

2.Deutscher Caritasverband e.V.;

3.Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;

4.Deutsches Rotes Kreuz e.V.;

5.Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.;

6.Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  in  Deutschland e.V.;

7.Deutscher  Blinden-  und  Sehbehindertenverband e.V.;

8.Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.;

9.Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.;

10.Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.;

11.Sozialverband VdK Deutschland e.V.;

12.Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.