§ 26 USG
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
Kapitel 3: Verfahren
§ 26
USG
Leistungsberechnung
Bemisst sich der Anspruch auf Leistungen nach Tagen, wird der Monat mit 30 Tagen berechnet.
§ 25 USG
§ 27 USG