§ 25 HHG
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden
§ 25
HHG
Aufhebung der Stiftung
Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu.
§ 24 HHG
§ 25a HHG