§ 24 HHG
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden
§ 24
HHG
Aufsicht
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des für dieses Gesetz federführenden Bundesministers.
§ 23 HHG
§ 25 HHG