- Handelsgesetzbuch
- Erstes Buch: Handelsstand
- Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
- Drittes Buch: Handelsbücher
- Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
- Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
§ 244 HGB
Sprache. Währungseinheit
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.