BGH, vom 2.5.1962,
Az. 1962 GSZ 1/61
Senats dar, als es sich um das Maß der notwendigen Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden an den Aufgaben des Senatsvorsitzenden handelt * Des weiteren sind auch die Voraussetzungen für eine Vorlage nach § 137 GVG gegeben (vgl. dazu BGHSt (GSSt) 14, 321).