- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
- Teil 1: Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
§ 9 EuPAG
Prüfungsgebühr
Wer die Eignungsprüfung ablegen will, hat an das Deutsche Patent- und Markenamt eine Prüfungsgebühr zu entrichten.