- Gesetz über das Branntweinmonopol
- Neunter Abschnitt: Branntweinverwertung und Branntweinhandel
- Erster Titel: Branntweinverwertung durch die Bundesmonopolverwaltung
- II.: Verwertung des unverarbeiteten Branntweins
§§ 94 bis 98 BranntwMonG
(weggefallen)