BVerfG, Urteil vom 2.1.1971,
Az. 2 BvR 841/73
Aus der Spruchpraxis des Gerichts läßt sich gegen diese Auffassung nichts herleiten; allenfalls belegt sie, daß das Gericht bisher noch keinen Fall zu entscheiden hatte, in dem Anlaß bestand, die angeschnittene Frage zu erörtern; ein Argument gegen die dargelegte Auffassung ließe sich aus der Rechtsprechung nur gewinnen, wenn es eine Entscheidung gäbe - es gibt sie nicht -, in der die genannte Auffassung abgelehnt worden wäre; dies läßt sich auch nicht aus der Entscheidung vom 6. März 1963 (BVerfGE 15, 298) herleiten, die im summarischen Verfahren des § 91a Abs 2 BVerfGG aF ergangen ist (die Verfassungsbeschwerde wurde verworfen, weil von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten war und durch die Versagung der Entscheidung zur Sache dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil nicht entstand).
BVerfG, Urteil vom 2.1.1971,
Az. 2 BvR 841/73
Aus der Spruchpraxis des Gerichts läßt sich gegen diese Auffassung nichts herleiten; allenfalls belegt sie, daß das Gericht bisher noch keinen Fall zu entscheiden hatte, in dem Anlaß bestand, die angeschnittene Frage zu erörtern; ein Argument gegen die dargelegte Auffassung ließe sich aus der Rechtsprechung nur gewinnen, wenn es eine Entscheidung gäbe - es gibt sie nicht -, in der die genannte Auffassung abgelehnt worden wäre; dies läßt sich auch nicht aus der Entscheidung vom 6. März 1963 (BVerfGE 15, 298) herleiten, die im summarischen Verfahren des § 91a Abs 2 BVerfGG aF ergangen ist (die Verfassungsbeschwerde wurde verworfen, weil von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten war und durch die Versagung der Entscheidung zur Sache dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil nicht entstand).
BVerfG, Urteil vom 1.11.1964,
Az. 1 BvR 124/65
Auch der Gesetzgeber habe durch die Novelle vom 3. August 1963 die materielle Entscheidungskompetenz, die dem Ausschuß nach dem früheren § 91a BVerfGG zugestanden habe, von dem Vorprüfungsausschuß auf den Senat verlagern wollen, wie sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. IV/1224 S. 6) ergebe.
BVerfG, Urteil vom 1.11.1964,
Az. 1 BvR 124/65
Auch der Gesetzgeber habe durch die Novelle vom 3. August 1963 die materielle Entscheidungskompetenz, die dem Ausschuß nach dem früheren § 91a BVerfGG zugestanden habe, von dem Vorprüfungsausschuß auf den Senat verlagern wollen, wie sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. IV/1224 S. 6) ergebe.
BVerfG, vom 2.4.1964,
Az. 2 BvR 543/63
Im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Vorprüfung der Verfassungsbeschwerden ist er - ebenso wie früher die auf Grund von § 91a BVerfGG gebildeten Ausschüsse (BVerfGE 7, 241 (243)) - das Bundesverfassungsgericht.
BVerfG, vom 2.4.1964,
Az. 2 BvR 543/63
Anträge auf Erstattung der Auslagen kann der Ausschuß nicht nur dann zurückweisen, wenn er die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat, sondern auch dann, wenn - wie hier - die Verfassungsbeschwerde gegenstandslos geworden ist und besondere Billigkeitsgründe, deren Vorliegen nach ständiger Praxis des Bundesverfassungsgerichts Voraussetzung für die Anordnung der Auslagenerstattung ist, offensichtlich nicht vorliegen (Beschluß des Ausschusses gemäß § 91a BVerfGG vom 11. Januar 1962 - 2 BvR 159/61 -, nicht veröffentlicht).
BVerfG, vom 2.4.1964,
Az. 2 BvR 543/63
Im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Vorprüfung der Verfassungsbeschwerden ist er - ebenso wie früher die auf Grund von § 91a BVerfGG gebildeten Ausschüsse (BVerfGE 7, 241 (243)) - das Bundesverfassungsgericht.
BVerfG, vom 2.4.1964,
Az. 2 BvR 543/63
Anträge auf Erstattung der Auslagen kann der Ausschuß nicht nur dann zurückweisen, wenn er die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat, sondern auch dann, wenn - wie hier - die Verfassungsbeschwerde gegenstandslos geworden ist und besondere Billigkeitsgründe, deren Vorliegen nach ständiger Praxis des Bundesverfassungsgerichts Voraussetzung für die Anordnung der Auslagenerstattung ist, offensichtlich nicht vorliegen (Beschluß des Ausschusses gemäß § 91a BVerfGG vom 11. Januar 1962 - 2 BvR 159/61 -, nicht veröffentlicht).
BVerfG, Urteil vom 5.3.1963,
Az. 2 BvR 161/63
(Beschluß des Dreierausschusses nach § 91a BVerfGG).
BVerfG, Urteil vom 5.3.1963,
Az. 2 BvR 161/63
(Beschluß des Dreierausschusses nach § 91a BVerfGG).