§ 31 BVG

(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen SPLIT UMBAU : [Text: Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen][Element:
][Text: von  30][Element:
][Text: in Höhe von 156 Euro,][Element:
]von  30in Höhe von 156 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von  40][Element: ][Text: in Höhe von 212 Euro,][Element:
]von  40in Höhe von 212 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von  50][Element: ][Text: in Höhe von 283 Euro,][Element:
]von  50in Höhe von 283 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von  60][Element: ][Text: in Höhe von 360 Euro,][Element:
]von  60in Höhe von 360 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von  70][Element: ][Text: in Höhe von 499 Euro,][Element:
]von  70in Höhe von 499 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von  80][Element: ][Text: in Höhe von 603 Euro,][Element:
]von  80in Höhe von 603 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von  90][Element: ][Text: in Höhe von 724 Euro,][Element:
]von  90in Höhe von 724 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von 100][Element: ][Text: in Höhe von 811 Euro.]von 100in Höhe von 811 Euro.

Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei einem Grad der Schädigungsfolgen SPLIT UMBAU : [Text: Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei einem Grad der Schädigungsfolgen][Element:
][Text: von 50 und 60][Element:
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]von 50 und 60um 32 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von 70 und 80][Element: ][Text: um 39 Euro,][Element:
]von 70 und 80um 39 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: von mindestens 90][Element: ][Text: um 48 Euro.]von mindestens 90um 48 Euro.

(2) Schwerbeschädigung liegt vor, wenn ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 festgestellt ist.

(3) Beschädigte, bei denen Blindheit als Folge einer Schädigung anerkannt ist, erhalten stets die Rente nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 100. Beschädigte mit Anspruch auf eine Pflegezulage gelten stets als Schwerbeschädigte. Sie erhalten mindestens eine Versorgung nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 50.

(4) Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, erhalten eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage, die in folgenden Stufen gewährt wird:Stufe I94 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: Stufe II][Element: ][Text: 193 Euro,][Element:
]Stufe II193 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: Stufe III][Element: ][Text: 288 Euro,][Element:
]Stufe III288 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: Stufe IV][Element: ][Text: 385 Euro,][Element:
]Stufe IV385 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: Stufe V][Element: ][Text: 479 Euro,][Element:
]Stufe V479 Euro, SPLIT UMBAU : [Text: Stufe VI][Element: ][Text: 578 Euro.]Stufe VI578 Euro.Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung den Personenkreis, der durch seine Schädigungsfolgen außergewöhnlich betroffen ist, sowie seine Einordnung in die Stufen I bis VI näher zu bestimmen.