§ 84 BHO
Bundeshaushaltsordnung
Teil IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 84
BHO
Abschlußbericht
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 83 BHO
§ 85 BHO