Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
BGH, Urteil vom 2.4.1957,
Az. VIII ZR 65/56
LAG festgelegte Auflage in Präge steht (vgl dazu OLG Dresden SeuffArch 75» 280 Nr 158 - dort ist in der Übertretung der in der Genehmigung zu einem Gewerbebetrieb festgesetzten Bedingungen ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz im Sinne des § 825 Abs 2 BGB erblickt worden) Auch wenn diese Bedenken nicht durchgreifen sollten, so handelt es sich doch jedenfalls nicht um ein Gesetz zu dem Schutze des Dariehensempföngeis- Wie bereits ausgeführt, haben die Auflagen und Bedingungen in einem Bescheid über die Gewährung eines -^ingliederungsdarlehens den Zweck, die Allgemeinheit vor Verlusten aus zweckwidriger Verwendung des Darlehens durch den Empfänger zu schützen.