Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Anderenfalls finden die Vorschriften des § 762 Anwendung.
BGH, Urteil vom 1.4.1957,
Az. VII ZR 223/56
2») Ein Garantieversprechen erfordert den Ausdruck des V/illens, eine von der Schuld des ursprünglichen Schuldners unabhängige Verpflichtung zu begründen, derart, dass der Gläubiger die versprochene Leistung auf jeden Fall erhalten soll, auch dann, wenn die erste Schuld nicht ent- • standen oder später weggefallen ist (BGH in LM § 763 BGB Nr 1).