Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter
Die Rechte und Verpflichtungen der geschäftsführenden Gesellschafter bestimmen sich nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670, soweit sich nicht aus dem Gesellschaftsverhältnis ein anderes ergibt.
OLG München, vom 3.1.2015,
Az. 7 U 2177/14
53 3. Das Landgericht hat die klägerseits geltend gemachten Aufwendungen des Drittwiderbeklagten und der Mitgesellschafterin … in insgesamt ausgeurteilter Höhe für nachgewiesen und für i.S. d. § 713 BGB erforderlich erachtet (LGU 21 bis 23 und 24 unten).