BGH, vom 2.3.1957,
Az. VIII ZR 203/56
V bleiben, ob verlorene Baukostenzuschüsse, die der Mieter an den Vermieter geleistet hat, als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung anzusehen und deshalb Teil des Mietzinses sind, wie Bettermann (Komm zu dem Mieterschutzgesetz 1950, § 3 Anm 14) und Roquette (aaO S 267 und Mieterschutz- • gesetz, 1956, § 3 Anm 6 unter Hinweis auf die in § 57 c ZVG und § 11 GRMG getroffene gesetzliche Regelung) annehmem Ebensowenig bedarf hier der Entscheidung, ob eine Verpflichtung des Vermieters zur Rückerstattung des 'nicht abgewohnten” Teiles des Baukostenzuschusses bei vorzeitigem Auszug des Mieters nach Rücktrittsgrundsätzen aus dem in § 555 BGB zu dem Ausdruck gebrachten Rechtsgedanken hergeleitet werden kann (vgl OLG Celle, NJW 1956, 1281; ferner?