§ 2272 BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 3: Testament
Titel 8: Gemeinschaftliches Testament
§ 2272
BGB
Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach §
2256
nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
§ 2271 BGB
§ 2273 BGB