- Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 5: Erbrecht
- Abschnitt 3: Testament
- Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2263 BGB
Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen, ist nichtig.