(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
1.der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
2.die Rechtsform des Betriebes,
3.die Waldfläche.