- Abgabenordnung
- Erster Teil: Einleitende Vorschriften
- Dritter Abschnitt: Zuständigkeit der Finanzbehörden
§ 17 AbgabenO
Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.