- Abgabenordnung
 
    
    - Sechster Teil: Vollstreckung
 
    
    - Zweiter Abschnitt: Vollstreckung wegen Geldforderungen
 
    
    - 3. Unterabschnitt: Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
 
    
    - Dritter Abschnitt: Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
 
    
    
    -  Vierter Abschnitt: Kosten
 
    
     § 338 AO 
    Gebührenarten
     Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.