- Zivilprozessordnung
 
    
    - Buch 8: Zwangsvollstreckung
 
    
    - Abschnitt 2: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
 
    
    - Titel 2: Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
 
    
    
    -  Untertitel 3: Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
 
    
     § 849 ZPO 
    Keine Überweisung an Zahlungs statt
     Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.