- Zivilprozessordnung
- Buch 8: Zwangsvollstreckung
- Abschnitt 2: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Titel 2: Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Untertitel 3: Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
§ 849 ZPO
Keine Überweisung an Zahlungs statt
Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.