- Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
- Kapitel 2: Zollkriminalamt
- Abschnitt 2: Befugnisse des Zollkriminalamtes
§ 6 ZFdG
Weisungsrecht
Das Zollkriminalamt kann den Zollfahndungsämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben fachliche Weisungen erteilen.