§ 8 eKFV
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
§ 8
eKFV
Personenbeförderung und Anhängerbetrieb
Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
§ 7 eKFV
§ 9 eKFV