- Zivilprozessordnung
- Buch 8: Zwangsvollstreckung
- Abschnitt 6: Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung
- Titel 3: Rechtsbehelfe
§ 957 ZPO
Ausschluss der Rechtsbeschwerde
In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.