- Zivilprozessordnung
- Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug
- Abschnitt 2: Verfahren vor den Amtsgerichten
§ 498 ZPO
Zustellung des Protokolls über die Klage
Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.