Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
Kapitel 3: Befugnisse
Abschnitt 2: Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Unterabschnitt 1: Datenverarbeitung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes