§ 25 ZDVG
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden (Artikel 2 des Gesetzes über die Beteiligung der Soldaten und der Zivildienstleistenden)
Abschnitt 3: Beteiligung des Vertrauensmannes
Unterabschnitt 3: Aufgabengebiete
§ 25
ZDVG
(weggefallen)
§ 24 ZDVG