(1) Disziplinarmaßnahmen sind
1.Verweis,
2.Ausgangsbeschränkung,
3.Geldbuße,
4.Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe,
5.Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.