(zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3,§ 134 Absatz 1 Satz 4)Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 966)
1. Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
2. Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
3. Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
4. Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin