§ 31 WpPG
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
Abschnitt 5: Sonstige Vorschriften
§ 31
WpPG
(jetzt § 20)
§§ 28a bis 30 WpPG
§ 32 WpPG