§ 108 WpHG
Gesetz über den Wertpapierhandel
Abschnitt 16: Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1: Überwachung von Unternehmensabschlüssen
§ 108
WpHG
(weggefallen)
§ 107 WpHG
§ 109 WpHG