- Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
- Abschnitt 3: Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
- Unterabschnitt 2: Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
§ 5 WpAV
(weggefallen)