- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
- Abschnitt 4: Übernahmeangebote
§ 32 WpÜG
Unzulässigkeit von Teilangeboten
Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.