- Wohngeldgesetz
- Teil 2: Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Kapitel 1: Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 WoGG
Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)und ist nach § 19 zu berechnen.