§ 4 WoGG

Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),

2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und

3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)und ist nach § 19 zu berechnen.