- Wohngeldgesetz
 
    
    - Teil 2: Berechnung und Höhe des Wohngeldes
 
    
    
    -  Kapitel 1: Berechnungsgrößen des Wohngeldes
 
    
     § 4 WoGG 
    Berechnungsgrößen des Wohngeldes
     Das Wohngeld richtet sich nach 
1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)und ist nach § 19 zu berechnen.