§ 21 WoGG

Sonstige Gründe

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,

1.
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,

2.
wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder

3.
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.