- Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
- Neunter Teil: Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131i WiPrO
Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.